Blogpotato

Liebe GEZ

22.05.2009 Keine Kommentare

ich habe jetzt einen Fernseher. Das liegt nicht daran, dass ich plötzlich Gefallen an dem lausigen Programm, welches ich seit über zehn Jahren meide, gefunden hätte, sondern ist einzig und allein dem Umstand geschuldet, dass der Touschscreen an meiner Stereoanlage das Zeitliche gesegnet hat und ein adäquater Ersatz eine Kosten-/Nutzenanalyse gegen ein wesentlich größeres TV-Gerät dann doch verliert, zumal eine schicke Mediacenterlösung auf einem 10″-Display nichts ist, was man haben möchte.

Leider, respektive für euch glücklicherweise, hat das TV-Gerät einen eingebauten DVB-T-Tuner. Denn auch wenn daran in naher und ferner Zukunft keine Antenne angeschlossen sein wird ist es ja aus mir unerfindlichen gesetzlichen Regelungen so, dass man schon allein für das Rumstehen eines Fernsehers Gebühren bezahlen muss („Allein das Bereithalten von Rundfunkgeräten begründet die Gebührenpflicht.�), während man beispielsweise durch den Besitz einer Hundeleine nicht automatisch hundesteuerpflichtig wird.

Für mich steht damit eine monatliche Steigerung der Kosten um ~312% ins Haus. Auch wenn ich nicht glaube, dass durch diese Zwangsabgabe das TV-Programm qualitativ besser oder die Berichterstattung in den Nachrichten in irgendeiner Art und Weise kritischer (Stichwort Internetzensur) wird hätte ich doch zwei bescheidene Wünsche für unsere zukünftige Zusammenarbeit:

  • Da ich ja jetzt ein TV-Gerät habe, unterlasst es bitte in Zukunft, mir mehrmals im Jahr eure Gängelbriefe zu schreiben, in denen ihr eine Negativauskunft einfordert, zu der ihr rechtlich nicht berechtigt seit und damit meine Gebühren verschwendet, die man besser dazu nutzen sollte, den Journalisten die größtenteils nicht vorhandene Medienkompetenz zu den sog. „neuen Medienâ€? zu vermitteln.
  • Ich zahle weiterhin brav im Drei-Monats-Rhythmus per Überweisung, das mit dem Bankeinzug habt ihr ja schon vor zig Jahren sauber verbockt. Solltet ihr weiterhin der Meinung sein, mir den Hinweis, dass meine Gebühren fällig sind, am 16. eines Monats oder später mit dem 15. des selben Monats als Zahlungsziel zu senden, so werde ich mir auch weiterhin das Recht nehmen, wenigstens 14 Tage ab Zugang der Rechnung mit der Zahlung zu warten, jegliche sonstigen Forderungen durch Euch aufgrund verspäteter Zahlung sind in einem solchen Falle hinfällig.

Indem ihr mir ab sofort mein TV-Gerät berechnet akzeptiert ihr auch die beiden oben genannten Punkte.

Auf eine gute Zusammenarbeit.

Herzlichst.

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